Beginn der Brut- und Schutzzeit
Ab dem 1. März bis einschließlich 30. September findet die Vogelschutzzeit statt.
Um die Artenvielfalt zu schützen und den Tieren Rückzugsmöglichkeiten zu ermöglichen, finden in diesem Vegetationszeitraum keine radikalen Schnitte und Entfernungen von Hecken, Sträuchern, Bäumen und sonstigen Gehölzen statt.
Lediglich die Pflege der Gehölze sowie Formschnitte sind in diesem Zeitraum erlaubt - sofern keine Neste vorhanden sind und keine Tiere gestört werden.
Unsere Arbeiten passen sich demnach für den Vegetationszeitraum an - Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot für die Pflege Ihrer Gehölze.