Sperrfrist 2026/2027
Die Kernsperrfrist für 2026/2027 wurde dieses Jahr im Landkreis Ebersberg um zwei Wochen verschoben. Somit ist das Düngen auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2026 ab dem 15. November 2026 bis einschließlich 14. Februar 2027 neben der aktuell geltenden Düngeverordnung verboten.
Für den Landkreis sowie die Landeshauptstadt München würde die Sperrfrist um vier Wochen verschoben. Somit ist hier das Düngen ab dem 29. November 2026 bis einschließlich 28. Februar 2027 verboten.
Die Sperrfrist für Festmist gilt ab dem 01. Dezember 2026 bis einschließlich 15. Januar 2027.
Weitere Informationen zur Sperrfrist 2026/2027 gibt es unter: www.aelf-ee.bayern.de/landwirtschaft/pflanzenbau/272959/